Der Bericht gibt einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Medizinischen Dienste. Im Mittelpunkt unsere Arbeit als unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht die qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten.
Vorgestellt werden auch einzelne Personen als Vertretung der Berufsgruppen, die diese Arbeit ermöglichen – unsere Kolleginnen und Kollegen. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen, ob im Einzelfall die (sozial)-medizinischen oder pflegerischen Voraussetzungen für Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen und sie prüfen, ob Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen für die Versorgung der Versicherten erfüllen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Jede Begutachtung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage (SGB V, SGB XI) und nach fachlichen Qualitätsstandards.
Versicherte müssen Leistungen zu gleichen Bedingungen erhalten
Der Bericht zeigt am Beispiel vieler Versorgungsbereiche, mit welcher Kompetenz die Medizinischen Dienste seit mehr als drei Jahrzehnten Verantwortung für eine faire und qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung übernehmen. Ob es zum Beispiel um die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder Rehabilitationsleistungen geht – die Medizinischen Dienste tragen dazu bei, dass die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.
12.000 Beschäftigte – 6 Millionen sozialmedizinische Empfehlungen – 35.000 Qualitätsprüfungen
Bundesweit setzen sich täglich rund 12.000 Beschäftigte, darunter 2.500 Ärztinnen und Ärzte aus mehr als 50 Fachgebieten, 4.900 Pflegefachkräfte sowie Fachpersonal aus Medizintechnik und Pharmazie für unsere Gesundheitsversorgung ein.
Sie haben beispielsweise im Jahr 2023 insgesamt 21.900-mal die Qualität in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen geprüft. Für die Krankenhäuser haben sie ferner 13.200-mal festgestellt, ob die Häuser über die technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für bestimmte Behandlungen von Patientinnen und Patienten verfügen. Darüber hinaus haben sie mehr als sechs Millionen versichertenbezogene sozialmedizinische Empfehlungen an die Kranken- und Pflegekassen abgegeben. In fast der Hälfte dieser Fälle ging es um die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Unterstützt wird die Fachexpertise der Gutachterinnen und Gutachter durch Assistenzkräfte und Verwaltungsmitarbeitende, die sich unter anderem um IT, Logistik und den Telefonservice kümmern.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten tagtäglich einen unschätzbaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung in der Region Berlin-Brandenburg. Mit ihrer Expertise und ihrem Engagement stellen sie sicher, dass alle Versicherten die Leistungen erhalten, die sie benötigen – und das auf höchstem Qualitätsniveau“, ergänzt Frank Jacob, stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
Blick nach vorn
Der Kompetenzbericht schaut auch voraus: „Wir werden auch in Zukunft weiterhin innovative Wege gehen, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und des Fachkräftemangels zu begegnen. Wir nutzen dabei die Chancen der Digitalisierung, damit sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung verlassen können“, betont Dr. Axel Meeßen, Vorstandsvorsitzender und Leitender Arzt.
Der Bericht steht ab sofort hier als PDF-Datei sowie im barrierefreien html-Format zur Verfügung: www.medizinischerdienst.de/kompetenzbericht.
Hintergrund
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg führt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs sozialmedizinische und pflegefachliche Einzelfallbegutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Darüber hinaus berät der Medizinische Dienst diese Kassen und ihre Verbände in entsprechenden Grundsatzfragen.
Ferner prüft der Medizinische Dienst im Auftrag von Krankenhäusern, ob diese die strukturellen Voraussetzungen mitbringen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.