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Pflegefachkräfte /
Pflegefachkräfte Medizincontrolling
Sie sind Pflegefachkraft und bereit für einen Perspektivwechsel? In unserer intensiven Einarbeitung machen wir Sie fit für die Tätigkeit als pflegefachliche Gutachterin bzw. pflegefachlicher Gutachter. Abhängig von Ihren weiterführenden Qualifikationen und Ihrem persönlichen Interesse, können Sie entweder im Geschäftbereich Pflege in der Einzelfallbegutachtung, im Geschäftsbereich Qualitätsprüfung in der Begutachtung von Pflegeeinrichtungen oder im Geschäftsbereich Krankenhaus im Medizincontrolling tätig werden. Erfahren Sie hier mehr zu den unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten und entsprechenden Voraussetzungen:
Akkordeon Tätigkeitsbeschreibung Pflegefachkräfte
Die gutachterliche Tätigkeit unserer Pflegefachkräfte basiert auf dem Wissen und auf den Erfahrungen, die die Pflegefachkräfte in ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Berufstätigkeit im Rahmen der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege oder Altenpflege im stationären und ambulanten Bereich erworben haben. Aufbauend auf diesem pflegerischen Know-how werden Fortbildungen über die gesetzlichen Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung und auf dem Gebiet der Kommunikation und Gesprächsführung bei der Pflegebegutachtung absolviert.
Unsere pflegefachlichen Gutachter/innen im Geschäftsbereich Pflege prüfen im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit von Versicherten nach § 18 SGB XI.
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Interesse an der Umsetzung der Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
- ein gutes Examen als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
- umfangreiche pflegerische Erfahrung idealerweise im ambulanten und stationären Bereich
- Kompetenz in der empathischen Gesprächsführung, Beurteilungsvermögen sowie Sicherheit im Umgang mit moderner Kommunikations- und Informationstechnik
- Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Interesse an der stetigen fachlichen Fortbildung
Unsere pflegefachlichen Gutachter und Gutacherinnen im Geschäftsbereich Qualitätsprüfungen Pflege führen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI durch.
Neben den Voraussetzungen für die pflegefachlichen Gutachter und Gutachterinnen im Geschäftsbereich Pflege wünschen wir uns für die Mitarbeit im Bereich Qualitätsprüfungen zusätzlich
- Weiterbildungen im Bereich Führung/Leitung und Qualitätsmanagement bzw. ein abgeschlossenes pflegefachliches Studium
- idealerweise mehrjährige Erfahrung als Pflegedienst- bzw. Heimleitung
- Kenntnisse und Erfahrungen im Qualitätsmanagement insbesondere PDCA-Zyklus und Nationale Expertenstandards
- hohe Fortbildungsbereitschaft
Im Geschäftsbereich Krankenhaus stellen wir im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung unsere unabhängige medizinische Expertise bei der Prüfung der Krankenhausabrechnungen zur Verfügung. Als Pflegefachkraft Medizincontrolling integrieren wir Sie in ein interdisziplinäres Team aus über 140 Fachärztinnen und Fachärzten in 20 Fachrichtungen, mit flachen Hierarchien und einer ausgeprägten Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen. Sie unterstützen die Gutachtenden wesentlich bei der Erstellung von Gutachten zur ordnungsgemäßen Abrechnung von Krankenhausbehandlungen.
Sie passen gut zu uns,
- wenn Sie als staatlich anerkannte/r examinierte/r Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/-in, gern mit Fachweiterbildung, bereits über Erfahrungen mit dem DRG-Abrechnungssystem und idealerweise im Medizincontrolling eines Krankenhauses verfügen
- Wünschenswert ist eine Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) oder ein erfolgreich abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium in den Bereichen Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Gesundheitsökonomie, Management im Gesundheitswesen oder im Medizincontrolling
- Flexibilität und Selbstständigkeit, ein analytisches Denkvermögen, Service- und Kundenorientierung, Belastbarkeit sowie Team-, Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit setzen wir voraus
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