Korruptionsprävention und Meldesystem
Regeln einhalten - Vertrauen stärken
Fehlverhalten, Regelverstöße oder Korruption in unserem Dienst zu verhindern, ist uns sehr wichtig. Entsprechende Verdachtsmomente klären wir auf. Im Folgenden erfahren Sie, wie wir dies über unsere Korruptionsprävention und ein geschütztes Meldesystem für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sicherstellen. Bei Verdachtsmomenten können Sie uns mit Hinweisen unterstützen.
Beschreibung "Korruptionsprävention"
Wir bekämpfen Korruption auf allen Ebenen, bevor sie entstehen kann. Mit unseren "Grundsätzen zur Korruptionsprävention"
- sensibilisieren wir unsere Beschäftigten für Manipulationsversuche von Dritten sowie für die Probleme und die Gefahren von Korruption
- informieren wie unsere Beschäftigten umfassend über Korruption in ihren verschiedenen Erscheinungsformen
- legen wir erforderliche Maßnahmen und Konsequenzen zum Schutz vor Korruption fest.
Für Fragen und Hinweise dazu steht Ihnen unsere Beauftragte für Korruptionsprävention zur Verfügung:
Beschreibung Meldesystem
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg hat eine interne Meldestelle für Hinweise zu rechtlichen Verstößen eingerichtet. Über das unten auf dieser Seite verlinkte Meldesystem können Sie sich auch technisch anonym an unsere Meldestelle wenden. Das Meldesystem erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen.
Wer kann das Meldesystem nutzen?
- Beschäftigte des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg
- Alle Personen, die mit dem Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg im Rahmen von Begutachtungen, Bewerbungen oder als Geschäftspartnerinnen beziehungsweise Geschäftspartner in Kontakt kommen
Was kann ich der internen Meldestelle über das Meldesystem mitteilen? Wenn Sie der Ansicht sind, dass im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere rechtliche Vorschriften verstoßen wird, nimmt unsere Meldestelle Ihren Hinweis gerne entgegen.
Was darf ich nicht melden? Das Meldesystem ist ausschließlich für vermutete Rechtsverstöße da. Sie dürfen keine falschen Anschuldigungen erheben oder wissentlich falsche Informationen mitteilen.
Wer ist verantwortlich? Mit den Aufgaben der internen Meldestelle ist die Beauftragte für Korruptionsprävention betraut.
Wie funktioniert das Meldesystem? Über das Meldesystem können Sie Meldungen in schriftlicher oder mündlicher Form abgeben und bei Bedarf Dokumente übermitteln. Ihrem Hinweis wird bei Abgabe eine Fallnummer (Fall-ID) zugeordnet. Über das sichere Postfach können Sie anonym mit der Meldestelle in Kontakt bleiben.
Wie funktioniert das sichere Postfach? Mit der Fall-ID zu Ihrem Hinweis und Ihrem eigens erstellten Passwort können Sie sich später jederzeit in das Meldesystem einloggen und den Bearbeitungsstand Ihres Hinweises verfolgen.
Was passiert nach Abgabe meiner Meldung? Die Meldestelle prüft die eingehenden Hinweise und hält über das sichere Postfach Kontakt mit Ihnen. Sie bearbeitet den Hinweis und gibt Ihnen Rückmeldung.
Gibt es Fristen? Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen. Eine Rückmeldung zum Hinweis erfolgt spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung.
Wie gelange ich zum Meldesystem des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg? Über diesen Link.