Ihre Daten und Rechte
Ihre Daten – unsere Verantwortung
Krankheit oder Pflegebedürftigkeit betreffen einen sehr persönlichen Bereich. Aus diesem Grund behandelt der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg Ihre persönlichen Daten mit höchster Diskretion. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Einhaltung des Sozialdatenschutzes gemäß § 35 SGB I verpflichtet.
Text Ihre Daten und Rechte
Hiermit möchten wir Sie gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 82, 82a SGB X über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren und zu einer transparenten Verarbeitung beitragen.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und zu unserem Umgang mit Ihren Daten.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen können den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg beauftragen, medizinische oder pflegerische Gutachten zu erstellen. Zudem können Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg wird nur auf Initiative einer Krankenkasse oder Pflegekasse tätig, mit Ausnahme der Strukturprüfung gemäß § 275d SGB V. Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes finden sich im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Die gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg sind für die gesetzliche Krankenversicherung in den §§ 275 bis 275d SGB V festgelegt – hierzu zählen unter anderem Einzelfallbegutachtungen, sozialmedizinische Beratungen oder Grundsatzstellungnahmen zu verschiedenen medizinischen Fragen. Dies können Fragen zu Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sein, zur Notwendigkeit und Art von Rehabilitationsmaßnahmen oder zur Arbeitsunfähigkeit, sowie Gutachten im Rahmen von Abrechnungs- und Strukturprüfungen von Krankenhäusern sowie Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern. Zudem prüft der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg die Abrechnungen von Krankenhäusern. Die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den §§ 275 bis 275d SGB V.
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg erhebt die erforderlichen personenbezogenen Daten entweder bei Ihnen selbst oder bei dem jeweiligen Leistungserbringer wie etwa bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen. Grundlage hierfür ist § 276 Abs. 2 Satz 2 SGB V. Die Übermittlung der Daten erfolgt unmittelbar an den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg, der hierfür ein sogenanntes Mitteilungsmanagement-Verfahrens (MiMa) bereithält, das mit den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden abgestimmt ist. Ihre Krankenkasse erhält keinen Zugriff auf die angeforderten Unterlagen. Die Leistungserbringer sind gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 SGB V verpflichtet, die Daten an den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg zu übermitteln.
Bei Prüfungen von Krankenhausabrechnungen fordert der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg ebenfalls Daten an, um seinen gesetzlichen Auftrag gemäß §§ 275 und 275c SGB V erfüllen zu können. Die erhobenen Daten unterliegen dem besonderen Vertraulichkeitsschutz des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des § 67a Abs. 2 Satz 2 SGB X in Verbindung mit § 276 SGB V zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Im Rahmen der Strukturprüfungen nach § 275d SGB V begutachtet der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg, ob Krankenhäuser die in den Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS-Codes) nach § 301 Abs. 1 SGB V genannten Voraussetzungen für die Erbringung stationärer Leistungen, etwa die erforderliche apparative oder personelle Ausstattung eines Krankenhauses, erfüllen. Nach § 276 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 275d Abs. 1 Satz 3 SGB V darf der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg die für die Strukturprüfung erforderlichen personen- und einrichtungsbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Auch solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen dem besonderen Datenschutz und sind Sozialdaten gemäß § 35 Abs. 4 SGB I gleichgestellt.
Daneben prüft der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg Qualität und Abrechnungen in der häuslichen Krankenpflege. Grundlage hierfür ist § 275 b SGB V.
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Ihre Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg, ein Pflegegutachten zu erstellen. Dies können ein Pflegefehlergutachten oder Pflegebegutachtungen bei Ihnen zu Hause sein. Auch hier ist es nötig, medizinische, pflegerische und sonstige personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Die gesetzliche Aufgabe ist für diesen Fall im § 18 SGB XI festgeschrieben. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Sollten Daten mit Ihrer Einwilligung bei Dritten, etwa bei Ärztinnen und Ärzten, eingeholt werden, erfolgt dies gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Qualitätsprüfungen
Qualitätsprüfungen
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg überprüft in gesetzlich festgelegten Zeitabständen die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sowie der häuslichen Krankenpflege. Dies erfolgt nach den Vorschriften, die im §§ 112–114a SGB XI sowie § 275b SGB V geregelt sind. Liegt ein konkreter Grund vor, nimmt der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg sogenannte Anlassprüfungen vor. In Wiederholungsprüfungen wird festgestellt, ob beanstandete Mängel zwischenzeitlich behoben worden sind.
Damit der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg auch diese gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann, muss er bei Ihnen oder Dritten personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Um Versicherte in die Prüfung miteinbeziehen zu können sowie die medizinischen und pflegerischen Daten einholen und verarbeiten zu dürfen, bittet der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg um eine schriftliche Einwilligung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und Ihre Einwilligungserklärung.
Verarbeitung zur Aufgabenerfüllung nach SGB V und SGB XI
Im SGB V oder SGB XI ist geregelt, dass der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg die erhobenen Daten für die Aufgabe des jeweils anderen Bereiches gemäß § 97 Abs. 2 SGB XI verarbeiten darf, wenn diese zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich sind.
Anfragen/Anträge und Beschwerdebearbeitung
Anfragen/Anträge und Beschwerdebearbeitung
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg benötigt Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung von z. B. Anfragen, Anträgen oder Beschwerden zur Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben zum Datenschutz, zum Informationszugang und zur Bearbeitung Ihrer Anträge bzw. Ihrer Beschwerden. Wenn es für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist, geben wir Daten z. B. vom Antragssteller oder von Beschwerdeführern an die betreffende interne Abteilung weiter. Außerdem können wir Ihre personenbezogenen Daten an eine andere Behörde weitergeben, z. B. wenn wir selbst nicht zuständig sind.
Damit der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann, erfragen die Gutachterinnen und Gutachter persönliche und medizinische Daten bei Ihnen. Darüber hinaus können zusätzliche medizinische, pflegerische und sonstige Auskünfte erforderlich sein. Dazu zählen Daten aus Arztberichten, Entlassungsberichten von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Arzneimittelverordnungen oder Kranken- und Pflegedokumentationen. Es handelt sich hierbei um besonders sensible Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO.
Die Daten, mit denen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes arbeiten, stammen aus unterschiedlichen Datenquellen. Dazu zählen unter anderem
- die Versicherten selbst,
- ihre pflegenden Angehörigen und andere Pflegepersonen,
- Kranken- und Pflegekassen,
- behandelnde Ärztinnen und Ärzte,
- Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und stationäre Pflegeeinrichtungen,
- ambulante Pflegedienste,
- Personen oder Einrichtungen, die in den Pflegeprozess eingebunden sind.
Eine Übermittlungspflicht des Medizinischen Dienstes ist zum Beispiel im § 277 SGB V festgehalten. Danach erhalten die Krankenkassen das Ergebnis der MD-Begutachtung und die wesentlichen Gründe für das Ergebnis der Begutachtung. Die Verpflichtung der Ergebnismitteilung an die Leistungserbringer, wie Hausärzte oder Krankenhäuser, wird im Wesentlichen auf ablehnende sozialmedizinische Begutachtungen beschränkt. Mit Ihrer Einwilligung erhält Ihre Ärztin oder Ihr Arzt neben dem Ergebnis der Begutachtung auch die wesentlichen Gründe für das Ergebnis der Begutachtung.
Bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18 Abs. 6 SGB XI übermittelt der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg Gutachten an Ihre Pflegekasse.
Bei der Qualitätsprüfung übermittelt der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg die Prüfberichte an den zuständigen Landesverband der Pflegekassen, den zuständigen Träger der Sozialhilfe, die nach heimrechtlichen Vorschriften zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit zum Zwecke der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß § 115 SGB XI sowie an die betroffene Pflegeeinrichtung. Grundlage hierfür sind §§ 112–114a SGB XI sowie § 275b SGB V.
Die personenbezogenen Daten sind im Prüfbericht anonymisiert. Bei Auffälligkeiten in der Abrechnungsprüfung von Pflegediensten erhält die Pflegekasse ebenfalls den anonymisierten Prüfbericht unter Übermittlung der Daten der betroffenen Person.
Die Daten werden gemäß § 276 Abs. 2 Satz 4 SGB V (Krankenversicherung) und gemäß § 97 SGB XI (Pflegeversicherung) für maximal fünf Jahre gespeichert und dann gelöscht.
Auskunftsrecht
Sie haben nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und den Vorschriften des SGB X folgende Rechte:
Auskunftsrecht
Gemäß Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 83 SGB X haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Das Recht auf Auskunft beinhaltet, welche Daten über Ihre Person gespeichert sind, woher sie kommen, zu welchem Zweck diese beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg gespeichert werden und die geplante Speicherdauer.
Recht auf Berichtigung
Recht auf Berichtigung
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, so steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie verlangen, dass die Verarbeitung gelöscht oder eingeschränkt wird.
Widerspruchsrecht
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Recht auf Akteneinsicht
Recht auf Akteneinsicht
Sie haben das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Ihre Akte beim Medizinischen Dienst einzusehen. Dieses Recht können auch Bevollmächtigte, zum Beispiel Angehörige oder ein Rechtsanwalt, wahrnehmen.
Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Wenn Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Beschwerderecht
Beschwerderecht
Sie können sich bei folgenden Aufsichtsbehörden beschweren:
Rechtsaufsicht gemäß § 280 Abs. 4 SGB V
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: poststelle(at)msgiv.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-0
Telefax: 0331 866-5108
Datenschutzbehörde Art. 15 DSGVO i. V. m. § 11 BbgDSG (Brandenburgisches Datenschutzgesetz)
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
E-Mail: Poststelle(at)LDA.Brandenburg.de
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung gestellt haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben (§§ 60 ff. SGB I). Geben Sie diese Daten nicht an, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden und der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg gibt ihn an die jeweilige Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse zurück.
Verantwortlich für die Datenerhebung gemäß Art. 24 DSGVO ist:
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Telefon: 030 202023-5001
Telefax: 030 202023-5002
E-Mail: info(at)md-bb.org
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Datenschutzbeauftragter
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Tel.: 030 202023-5030
E-Mail: datenschutz(at)md-bb.org