Qualitätsprüfungen nach Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Medizinischen Dienste haben die Aufgabe, zu überprüfen, ob Krankenhäuser die vom G-BA festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Grundlage für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes ist die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL)“.
Auf Basis entsprechender Vorgaben in der MD-QK-RL beauftragen die gesetzlichen Krankenkassen den örtlich zuständigen Medizinischen Dienst mit der Durchführung von Qualitätskontrollen in den Krankenhäusern.
Die Medizinischen Dienste erstellen über die Prüfungen einen Kontrollbericht, der an die beauftragende Stelle und das geprüfte Krankenhaus übermittelt wird.
Die Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen hat der G-BA nicht in der MD-QK-RL, sondern in grundsätzlicher Weise in der „Qualitätsanforderungs-Durchsetzungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V (QFD-RL)“ geregelt.
Die MD-QK-Richtlinie sieht vor, dass der Medizinische Dienst Bund dem G-BA einmal jährlich in aggregierter Form zu Umfang und Ergebnissen der Qualitätskontrollen berichtet. Der G-BA entscheidet über eine mögliche Veröffentlichung des Berichts.
Kontakt:
Im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg ist der Geschäftsbereich Medizin und der Geschäftsbereich Fachservice für die Prüfungen verantwortlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Zentrales Service Center: 030 202023-1000
Qualitätsprüfungen Krankenhaus: 030 202023-2830
E-Mail: kh-qualitaetskontrollen(at)md-bb.org
Geschäftsbereich Medizin:
Geschäftsbereichsleiterin
Dr. med. Birgit Heukrodt
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Geschäftsbereich Fachservice:
Referentin Qualitätsprüfungen Krankenhaus
Dr. Constanze Mitsch
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Geschäftsbereich Medizin:
Regionalleiter Region M-11
Qualitätsprüfungen Krankenhaus
Dr. med. Andreas Heinig
Dr. med. Norbert Fuhr
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin