Aufgaben und Grundlagen
Beratung und Begutachtung für die Solidargemeinschaft
Als Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg setzen wir uns für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung ein. Wir unterstützen die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg führt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs sozialmedizinische und pflegefachliche Begutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Darüber hinaus berät der Medizinische Dienst diese Kassen und ihre Verbände in entsprechenden Grundsatzfragen. Zudem beauftragen Krankenhäuser den Medizinischen Dienst mit Strukturprüfungen. Dabei wird festgestellt, ob die Krankenhäuser strukturelle Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Damit trägt der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg dazu bei, dass die weit über fünf Millionen gesetzlich Versicherten in unserer Region qualitativ hochwertig, human und wirtschaftlich mit Gesundheitsleistungen versorgt werden.
Die Mittel der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten sollen für Leistungen verwendet werden, deren Nutzen und Qualität nachgewiesen ist. Hierbei ist es genauso wichtig, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, wie auch unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden.
Unsere Tätigkeitsfelder im Überblick:
- Sozialmedizinische Beratung und Begutachtung
Unsere Fachärztinnen und Fachärzte beziehen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen gutachterlich Stellung zu Verordnungen, etwa von Arztpraxen. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Leistungen: Beispielsweise von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen über die Heil- und Hilfsmittelversorgung bis hin zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Darüber hinaus begutachten wir, ob im Einzelfall Behandlungsfehler vorliegen. Weitere Aufgaben sind die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten und die Abrechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen. - Pflegebegutachtung
Unsere Pflegegutachterinnen und -gutachter begutachten die Versicherten meist im Hausbesuch. Neben der Empfehlung eines Pflegegrades und zur Art und zum Umfang von Pflegeleistungen können sie auch Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vorschlagen. - Pflegequalität
Im Auftrag der Pflegekassen prüfen wir, ob die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dazu werden alle Pflegeeinrichtungen einmal pro Jahr geprüft. Wir beraten die Pflegeeinrichtungen, damit sie die Pflegebedürftigen noch besser versorgen können. - Grundsatzberatung
Unser Sozialmedizinischer Fachservice erstellt für die Kranken- und Pflegekassen sowie deren Verbände Grundsatzgutachten oder Gesundheitssystemanalysen zu einem breiten Spektrum sozialmedizinischer und pflegefachlicher Fragen. Wir beraten die Kassenseite auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen.
Mit Leidenschaft setzen wir uns für eine gute und gerechte gesundheitliche Versorgung der gesetzlich Versicherten in den Ländern Berlin und Brandenburg ein. In unserer Begutachtung gehen wir täglich ganz nah an die Menschen und ihr Schicksal heran. Auf Basis unseres Wissens und unserer Erfahrung treffen wir individuelle Entscheidungen zu jedem Einzelfall.
Mit diesem Film illustrieren wir unser Selbstverständnis und unterstreichen, wie sehr wir uns dieser großen Verantwortung bewusst sind:
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg – Wir leben Verantwortung
Volltext-Alternative zum Video: Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg - Wir leben Verantwortung
Selbstverständnis und Werte Textbaustein 2
Unsere Werte geben uns täglich Orientierung
1. Der Wert Qualität beschreibt die Beschaffenheit einer Struktur, eines Prozesses oder erzielter Ergebnisse, gemessen an den Anforderungen. So wie wir die Qualität erbrachter ärztlicher oder pflegerischer Leistungen beurteilen, so lassen auch wir uns an unserem Anspruch messen.
Seit über 20 Jahren nutzen wir ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem nach dem EFQM-Modell (European Foundation for Quality Management). Sämtliche Strukturen, Prozesse und Ergebnisse überprüfen und verbessern wir kontinuierlich. Regelmäßig prüfen dies unabhängige Assessorinnen und Assessoren und geben uns wertvolle Rückmeldungen für weitere Verbesserungen. Im Jahr 2017 wurde unser Dienst, damals noch als MDK, mit dem Ludwig Erhard Preis ausgezeichnet.
2. Die Unabhängigkeit bezieht sich auf die fachliche Unabhängigkeit unserer begutachtenden Fachkräfte bei der sozialmedizinischen, medizinischen und pflegefachlichen Einschätzung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität von Leistungen.
3. Der Wert Kompetenz verdeutlicht, wie wichtig uns die Qualifikation und die Erfahrung unserer Mitarbeitenden sind.
4. Der Wert Verantwortung erinnert uns daran, welche großen Auswirkungen unser Handeln für Einzelne und unsere Gesellschaft insgesamt hat.
5. Dienstleistungsorientierung als Wert bedeutet, dass wir zeitgerecht, fachlich fundiert, verständlich und serviceorientiert arbeiten.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Aufgaben
- § 275 Begutachtung und Beratung
Organisation
- § 278 Medizinischer Dienst
- § 280 Finanzierung, Haushalt, Aufsicht
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Begutachtung von Pflegebedürftigkeit einschl. der Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz
- § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einschl. Feststellungen zur medizinischen Rehablitation
- § 45 Berechtigter Personenkreis
Qualitätssicherung, Sonstige Reglungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 112 Qualitätsverantwortung
- § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege
- § 114 Qualitätsprüfungen
- § 114a Durchführung der Qualitätsprüfung
- § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen (einschl. Pflegetransparenzberichterstattung im Internet)
- § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörde
Die Satzung regelt rechtliche Grundlagen unseres Medizinischen Dienstes. Dazu zählen unter anderem die Aufgaben unseres Medizinischen Dienstes, die Zusammensetzung und Aufgaben der beiden Organe "Verwaltungsrat" und "Vorstand" sowie die Finanzierung unserer Aufgaben.
Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und von unserer Rechtsaufsicht, dem Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg, genehmigt.
Die aktuelle Fassung unserer Satzung können Sie hier abrufen.