In rund einem Drittel der Fälle wurden Behandlungsfehler festgestellt. Von diesen Fällen wurden bei 469 Versicherten (30,8 Prozent) Behandlungsfehler festgestellt, die bei den Versicherten einen Schaden verursacht haben. Der für die juristische Bewertung wichtige Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Schaden konnte bei 28,7 Prozent (absolut 437) der Fälle bestätigt werden.
Damit liegen unsere Begutachtungsergebnisse weiter in dem seit Jahren üblichen Rahmen. Auch in der Zeit der Corona-Pandemie haben sich die Ergebnisse nicht signifikant verändert. Da die Fallauswahl nicht repräsentativ ist, können aus diesen Ergebnissen keine allgemeinen Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in unserer Region gezogen werden.
Die festgestellten Fehler betreffen weiterhin die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen. Operative Fächer, beispielsweise die Orthopädie und die Unfallchirurgie, kommen unverändert relativ häufig vor, weil vermeintliche Fehler nach Operationen augenscheinlicher sind.
Sicherheit und Klarheit für Patientinnen und Patienten
Dr. Axel Meeßen, Vorstandsvorsitzender und Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg, betont den hohen Nutzen der Gutachten:
„Für Patientinnen und Patienten sind vermutete Behandlungsfehler eine erhebliche emotionale Belastung. Mit unserer interessensneutralen Begutachtung schaffen wir mehr Sicherheit und Klarheit. Auf dieser Basis können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten besser entscheiden, ob sie weitere Schritte gehen.“
Hintergrund:
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg führt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs sozialmedizinische und pflegefachliche Einzelfallbegutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Darüber hinaus berät der Medizinische Dienst diese Kassen und ihre Verbände in entsprechenden Grundsatzfragen.
Ferner prüft der Medizinische Dienst im Auftrag von Krankenhäusern, ob diese die strukturellen Voraussetzungen mitbringen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.