Neben Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen sind im aus 23 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes jetzt auch Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten. Der Gesetzgeber gibt zudem eine paritätische Sitzverteilung zwischen Frauen und Männern vor.
Der Verwaltungsrat beschloss die Satzung für den MD Berlin-Brandenburg. Sie ist noch von der Rechtsaufsicht zu genehmigen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat Wolfgang Metschurat zum Vorsitzenden und Roswitha Steinbrenner zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitz zwischen den beiden wechselt mit jedem Jahresbeginn.
Das Gesetz gibt vor, dass die Geschäftsführungen der aktuellen MDK bis zum Ende des Jahres 2021 als von den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste gewählte Vorstände des MD gelten. Daher bilden der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer des MDK Berlin-Brandenburg, Dr. Axel Meeßen und Frank Jacob seit der Konstituierung des MD-Verwaltungsrates auch den Vorstand des in Gründung befindlichen MD Berlin-Brandenburg.
Das MDK-Reformgesetz sieht vor, dass die Medizinischen Dienste spätestens zum 01.07.2021 in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts ihre Tätigkeit aufnehmen. In den Ländern Berlin und Brandenburg sind die Vorbereitungen weiter im Plan.
Auch im Namen der Mitarbeitenden des MDK Berlin-Brandenburg gratulieren Dr. Axel Meeßen und Frank Jacob den gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrates herzlich und freuen sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Versichertengemeinschaft.
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