Am 28. April 2021 wurde im Amtsblatt für Brandenburg diese Zustimmung zur Satzung öffentlich bekannt gegeben. Der Medizinische Dienst hat jetzt entsprechend dem MDK-Reformgesetz die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einen Überblick zu den Änderungen, welche die MDK-Reform mit sich bringt, finden Sie hier.
Dr. Axel Meeßen, Mitglied des Vorstandes und Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg, betont die Kontinuität in der Beratung und Begutachtung: „Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg übernimmt vom bisherigen MDK Berlin-Brandenburg den Staffelstab. Genauso kompetent und zuverlässig wie sein Vorgänger wird auch der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg seine Aufgaben für die Kranken- und Pflegekassen in den Bundesländern Brandenburg und Berlin erfüllen.“
„Die Solidargemeinschaft kann weiter auf ihren Medizinischen Dienst zählen“, ergänzt der Vorstandskollege Frank Jacob.