Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung. Sie ist am 16. Januar 2025 in Kraft getreten und überbrückt als Übergangslösung den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen vollständig berücksichtigt und umgesetzt.
Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 16.12.2024 an alle Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg kommuniziert haben, möchten wir für Sie den Aufwand so gering wie möglich halten. Daher beabsichtigen wir, die Prüfungen StrOPS und Leistungsgruppen zu harmonisieren. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung. Damit das gelingt, wäre es sehr wichtig, dass Sie die Anträge für die turnusgemäßen Prüfungen der OPS-Strukturmerkmale möglichst Anfang April 2025 übersenden. Ein früheres Einreichen der Anträge ist theoretisch möglich, wäre aber wegen des angestrebten einheitlichen Prüfzeitraums im Jahr 2025 (Januar bis März) für die verschiedenen Prüfungen nicht ratsam. Verschiedene Prüfzeiträume erfordern doppelte Prüfungen, die wir unbedingt auch in Ihrem Interesse vermeiden wollen. Ein Einreichen der Anträge nach Ablauf des Monats April 2025 wiederum führt zu einer Kollision mit den ab Juli 2025 erwarteten Leistungsgruppenprüfungen.
Aus der frühzeitigen Beantragung der turnusgemäßen StrOPS-Prüfungen Anfang April 2025 entstehen Ihnen keine Nachteile hinsichtlich der künftig längeren Laufzeit von Bescheinigungen. § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V sieht in Zukunft für die OPS-Strukturprüfungen längere Prüfintervalle vor, diese Regelung wird jedoch erst mit Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) wirksam.
Hierüber werden wir die Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg während der Online-Infoveranstaltung im Februar/März 2025 informieren, die wir in o. g. Schreiben vom 16.12.2024 angekündigt haben (Termin folgt).
Weitere Informationen finden Sie hier.