Für Dr. Axel Meeßen, Geschäftsführer und Leitender Arzt des MDK Berlin-Brandenburg, ist dieser Schritt unerlässlich: „Für pflegebedürftige Menschen ist das Coronavirus eine besondere Gesundheitsgefahr. Es zeigt sich zudem, dass es bei Besuchen in der Häuslichkeit in der Realität oft schwierig ist, die erforderlichen Schutzmaßnahmen - Abstand, Masken, Lüften - ausreichend umzusetzen. Dies erhöht das Übertragungsrisiko. Mit der telefonischen Begutachtung verfügen wir über eine sichere Alternative und reduzieren für die Pflegebedürftigen und unsere Mitarbeitenden das Infektionsrisiko.”
Aktuelle Situation in anderen Begutachtungsbereichen
Die Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen laufen unter strengen Hygienemaßnahmen zunächst weiter. Grund dafür ist, dass die Prüfungen im Gegensatz zur Pflege-Einzelfallbegutachtung sonst ersatzlos wegfallen würden und die Schutzmaßnahmen hier besser umgesetzt werden können.
Da der MDK die Einhaltung der Schutzmaßnahmen bei Begutachtungen an seinen Standorten sicherstellen kann, laufen diese körperlichen Begutachtungen ebenfalls weiter. Dabei geht es beispielsweise um die Begutachtung von Arbeitsfähigkeit.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage mit zunehmenden Coronavirus-Ausbrüchen in Brandenburger Kliniken und Besuchseinschränkungen in Berlin und Brandenburg passt der MDK die Begutachtung in den Krankenhäusern an. Ab sofort werden die Fallgespräche im Krankenhaus auf Online-Fallgespräche umgestellt. Zur Bearbeitung der Aufträge wird mit den Kliniken gesprochen, um individuelle Lösungen zu finden. Dies beinhaltet zum Beispiel Fallgespräche mit Krankenhausvertreterinnen und -vertretern in den Räumen des MDK, unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsstandards des MDK. In allen anderen Fällen werden Krankenhausunterlagen abgefordert und eine Begutachtung nach Aktenlage durchgeführt.
Gesundheitsschutz hat weiter Vorrang
„Wir beobachten die Entwicklung der Risiken genau. Darauf aufbauend werden wir auch künftig differenziert entscheiden, ob wir körperliche Begutachtungen zeitweise einschränken oder durch alternative Vorgehensweisen ersetzen. Es ist wichtig für uns, die für Leistungsentscheidungen bedeutsamen Begutachtungen so wenig wie möglich und gleichzeitig so viel wie nötig einzuschränken. Der Schutz der Gesundheit steht dabei an erster Stelle”, hebt Meeßen hervor.