Nach derzeitigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 besonders bei Älteren und bei Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegend. Um das Infektionsrisiko für die besonders vulnerablen Personengruppen zu vermindern, führen die MDK (Medizinische Dienste der Krankenversicherung) daher bis Ende September keine Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen durch. Ziel ist es, einerseits die besonders gefährdeten Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.
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Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen ausgesetzt
Alle Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen werden bis vorläufig Ende September ausgesetzt.