Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ab Ende März 2021
In vollstationären Pflegeeinrichtungen prüft der MDK Berlin-Brandenburg seit dem 30. März 2021 wieder regelhaft die Pflegequalität. Dies gilt unabhängig von Inzidenzwerten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- die Bewohnerinnen und Bewohner haben im Rahmen der Reihenimpfung ein Impfangebot gegen SARS-CoV-2 erhalten (zweite Dosis plus 14 Tage Karenzzeit)
- in der zu prüfenden Einrichtung ist SARS-CoV-2 weder ausgebrochen, noch liegen Verdachtsfälle auf Infektionen vor.
In ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie in Tagespflegen finden Regelprüfungen wieder statt, sobald die 7-Tage- Inzidenz in der jeweiligen Region stabil unter 50 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt oder wenn auch hier von der obersten Landesgesundheitsbehörde bestätigt worden ist, dass die Personen mit höchster oder hoher Impfpriorität ein vollständiges Impfangebot erhalten haben.
Zum Schutz der Versicherten sind Anlassprüfungen bei allen Pflegeeinrichtungen nach wie vor ohne Vorbedingungen möglich.
Pflegebegutachtung vor Ort ist abhängig vom regionalen Pandemiegeschehen
Die Hausbesuche sollen wieder aufgenommen werden, sobald die die 7-Tage Inzidenz in Landkreisen oder kreisfreien Städten für 14 Tage stabil unter 50 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt.
Dies ist aktuell in keiner Region der Länder Berlin und Brandenburg gegeben. Daher stützt sich die Pflegebegutachtung weiter vornehmlich auf strukturierte Telefoninterviews mit den Versicherten sowie auf die jeweiligen sozialmedizinischen Unterlagen. Lediglich in unabdingbaren Einzelfällen besuchen Gutachterinnen und Gutachter die Versicherten Zuhause.
Positive Entwicklung
Für Dr. Axel Meeßen, Geschäftsführer und Leitender Arzt des MDK Berlin-Brandenburg, ist dies eine positive Entwicklung: „Mit der Wiederaufnahme der Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen können die gepflegten Menschen wieder besser schützen. Sobald die Bedingungen in der Pandemie es zulassen, werden wir die Pflege-Regelqualitätsprüfungen auf ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie auf Tagespflegen ausdehnen. Für die Hausbesuche im Rahmen der Pflegebegutachtung haben wir ebenfalls eine klare Perspektive. Wenn wir die Pandemie miteinander erfolgreich bekämpfen, kann der Medizinische Dienst wieder ohne Einschränkungen für die Solidargemeinschaft wirken.“