Informationen für die Regelprüfungen
Diese Informationen sollten zur Regelprüfung vorliegen
Im Rahmen der Qualitätsprüfung werden verschiedene Dokumente von Ihnen benötigt und diese stellen wir Ihnen gerne hier bereit.
Informationen und Dokumente zur Vorbereitung der Regelprüfung
Textinhalt zum Menüpunkt Ambulante Pflegeeinrichtungen
Qualitätsprüfung nach §§ 114 SGB XI im Auftrage der Landesverbände der Pflegekassen
Wir bitten Sie folgende Unterlagen zu Prüfbeginn bereit zu halten:
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eine nach Pflegegraden sortierte Liste der versorgten Personen mit Angaben zur Versorgungssituation (SGB XI, SGB V, Sonstige) sowie zum Kostenträger
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sofern Ihr Pflegedienst Personen versorgt, die ausschließlich Leistungen nach § 37 SGB V in Anspruch nehmen, bitten wir um eine vollständige Liste dieser Personen, sortiert nach den erbrachten Leistungen der Behandlungspflege entsprechend der in Absatz 7 und 8 der QPR genannten Leistungen (Ziffern 6, 8, 24 (Außerklinische Intensivpflege), 29, 30 und 31a)
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Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
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Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI
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Verträge nach § 132 a Abs. 2 SGB V einschließlich Anlagen/ Vergütungsvereinbarungen (ggf. auch versicherungsspezifische Einzelverträge)
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Verträge nach § 132 l SGB V
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Pflegeverträge
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Leistungsvereinbarung/Kostenvoranschlag
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Verordnungen/Bewilligungen häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V
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Durchführungsnachweise/Leistungsnachweise
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Rechnungen
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Aufstellung der beschäftigten Mitarbeiter und die aktuelle Handzeichenliste in Kopie
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Dienstpläne, Touren- und Einsatzpläne
Bitte halten Sie die nachfolgenden Unterlagen ausgefüllt für uns bereit.
Vielen Dank!
Textinhalt Menüpunkt Stationäre Pflegeeinrichtungen
Qualitätsprüfung nach §§ 114 SGB XI im Auftrage der Landesverbände der Pflegekassen
Wir bitten Sie folgende Unterlagen zu Prüfbeginn bereit zu halten (vollstationäre Qualitätsprüfung):
- aktuelle Liste (Stichtag) aller in der Einrichtung lebenden Bewohner(innen) mit den dazugehörigen Pseudonymen
- ersatzweise eine Übersicht aller in der Einrichtung lebenden Bewohner(innen) mit personenbezogenen Angaben, ob eine Beeinträchtigung bei der Mobilität und/oder den kognitiven Fähigkeiten vorliegt
- Erhebungsreport [Ausschlussgründe, neu eingezogene Bewohner(innen)]
- Qualifikationsnachweise der verantwortlichen Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung
- Konzept zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
- Dienstpläne der letzten zwei Monate
Bitte halten Sie die nachfolgenden Unterlagen ausgefüllt für uns bereit.
Vielen Dank!
Textinhalt Menüpunkt Teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Qualitätsprüfung nach §§ 114 SGB XI im Auftrage der Landesverbände der Pflegekassen
Wir bitten Sie folgende Unterlagen zu Prüfbeginn bereit zu halten (Qualitätsprüfung-Tagespflege):
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eine Liste der am Prüfungstag anwesenden Tagespflegegäste inklusive Pflegegrad
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Qualifikationsnachweise der verantwortlichen Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung
Bitte halten Sie die nachfolgenden Unterlagen ausgefüllt für uns bereit.
Vielen Dank!
Textinhalt Menüpunkt Betreuungsdienste
Qualitätsprüfung nach §§ 114 SGB XI im Auftrage der Landesverbände der Pflegekassen
Wir bitten Sie folgende Unterlagen zu Prüfbeginn bereit zu halten:
- eine nach Pflegegraden sortierte Liste der versorgten Personen mit Angaben zur Versorgungssituation (SGB XI, Hauswirtschaft, Betreuung) sowie zum Kostenträger
- die qualitätsrelevanten Inhalte der Verträge der Pflegekassen mit dem jeweiligen ambulanten Betreuungsdienst, – die abrechnungs- und vergütungsrelevanten Verträge der Pflegekassen mit dem jeweiligen ambulanten Betreuungsdienst
- Pflegeverträge
- Leistungsvereinbarung/Kostenvoranschlag
- Durchführungsnachweise/Leistungsnachweise
- Rechnungen
- Aufstellung der beschäftigten Mitarbeiter und die aktuelle Handzeichenliste in Kopie
- Dienstpläne, Touren- und Einsatzpläne
Bitte halten Sie die nachfolgenden Unterlagen ausgefüllt für uns bereit.
Vielen Dank!
Textinhalt Menüpunkt HKP und AKI
Qualitätsprüfung nach §§ 114 SGB XI im Auftrage der Landesverbände der Pflegekassen
Wir bitten Sie folgende Unterlagen zu Prüfbeginn bereit zu halten:
- Qualifikationsnachweise aller verantwortlichen Pflegefachkräfte und deren Stellvertretung
- die Verträge nach § 132a Absatz 4 oder § 132l Absatz 5 SGB V
- die Rahmenempfehlungen nach § 132a Absatz 1 oder § 132l Absatz 1 SGB V
- die Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bzw. Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und Absatz 7 SGB V
- die für die Qualitätsprüfung relevanten Inhalte der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) sowie
- die relevanten Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (zuvor KRINKO) nach § 23 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Bitte halten Sie die nachfolgenden Unterlagen ausgefüllt für uns bereit.
Vielen Dank!
Formular Selbstauskunft Häusliche Krankenpflege und Außerklinische Intensivpflege