Selbstauskunftsbögen der einzelnen OPS-Kodes
Selbstauskunftsbögen zum Download
Die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ (StrOPS-RL) legt fest, dass für jeden zur Prüfung beantragten OPS-Kodes ein Selbstauskunftsbogen vollständig auszufüllen und von der Geschäftsführung des Krankenhauses zu unterzeichnen ist. Auf dieser Seite finden Sie die in der Anlage 5a der StrOPS-RL Version 2024 enthaltenen Selbstauskunftsbögen der einzelnen OPS-Kodes zum Herunterladen. Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie bitte das Formular zunächst herunter und öffnen es im kostenlosen Acrobat Reader.