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Wichtige Grundlagen: Satzung und Entschädigungsregelung des Verwaltungsrates

Die Satzung regelt rechtliche Grundlagen unseres Medizinischen Dienstes. Dazu zählen unter anderem unsere gesetzlichen Aufgaben, die Zusammensetzung und Aufgaben unserer beiden Organe "Verwaltungsrat" und "Vorstand" sowie unsere Finanzierung. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und von unserer Rechtsaufsicht genehmigt. Dies gilt auch für die Entschädigungsregelung des Verwaltungsrates. Die aktuelle Fassung unserer Satzung und die Entschädigungsregelung des Verwaltungsrates können Sie hier abrufen.

Satzung des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg in der Fassung vom 17.02.2021

- genehmigt von der Rechtsaufsicht am 6. April 2021

  1. Der Medizinische Dienst führt den Namen „Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg“ bzw. die Kurzform „MD BB“.
  2. Der MD BB ist gemäß § 278 Abs. 1 SGB V eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.).
  3. Der Zuständigkeitsbereich /das Einzugsgebiet des MD BB erstreckt sich auf die Länder Berlin und Brandenburg.
  4. Der MD BB hat seinen Sitz in Potsdam und unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg.

 

Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Verwaltungsrates des MD Berlin-Brandenburg vom 03.12.2021

- genehmigt von der Rechtsaufsicht am 15. Februar 2022