Nur wer sich selbst ständig prüft und schult, kann auch verantwortungsbewusst Qualitätsstandards anderer prüfen.
Täglich gehen die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste in ambulante und stationäre Einrichtungen, um zu prüfen, ob Pflegequalitätsstandards eingehalten und die Pflegebedürftigen gut versorgt werden.
Damit die Gutachterinnen und Gutachter auch komplexe Situationen nach objektiven Maßstäben erfassen und die geprüften Einrichtungen auf fachlich hohem Niveau beraten können, werden regelmäßig umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Neben verpflichtenden Fortbildungen sorgt ein Auditprogramm dafür, dass sich Prüferinnen und Prüfer auch gegenseitig prüfen und zum Beispiel parallel die Versorgungsqualität der gleichen Einrichtung bewerten. Anschließend werden die Ergebnisse gemeinsam evaluiert.
Der MDS hat dazu bereits zum 4. Mal in Folge einen Jahresbericht erstellt. Die Ergebnisse der Audits 2017 lassen auf eine bundeseinheitliche Umsetzung der Prüfgrundlagen schließen: Die geprüften und die prüfenden Gutachterinnen und Gutachter stimmten zu 97,4 % bei der Bewertung der Einrichtungen überein.
Mehr zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung für das Jahr 2017 auf der Internetseite des MDS.