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Neue Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation

Der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassen-Verbände und die MDK-Gemeinschaft haben eine neue Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation erarbeitet.

Der GKV-Spitzenverband hat am 2. Juli die erneuerte Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation (BGA) erlassen, die er gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und der MDK-Gemeinschaft erarbeitet hat. Die neue BGA löst damit die bisherige Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation ab. 

Die Aktualisierungen ergeben sich insbesondere aus der Neufassung des SGB IX Teil 1 (Bundesteilhabegesetz). Das Kapitel Geriatrische Rehabilitation wurde vollständig überarbeitet. Zudem wurde das Alter für Kinder, die von Erwachsenen bei einer rehabilitativen Maßnahme begleitet werden können, von acht auf zwölf Jahre hochgesetzt. Auch die Dauer rehabilitativer Lesitungen bei Abhängigkeitserkrankungen wird durch eine neue Systematik bestimmt.

Mehr zur Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation auf der Internetseite des MDS.

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Pressekontakt

Pressekontakt des MD Berlin-Brandenburg

Annekatrin Kranepuhl

Foto der Leiterin der Stabsstelle Vorstand, Gremien und Kommunikation sowie stellvertretenden Leiterin des Geschäftsbereichs Unternehmensservice, Annekatrin Kranepuhl

Leiterin der Stabsstelle
Vorstand, Gremien und Kommunikation

Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
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