Ab Januar 2018 werden die Medizinischen Dienste zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten übernehmen. Das betrifft vor allem Pflegedienste, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten – also Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung sondern von der Krankenversicherung bezahlt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um spezialisierte Leistungserbringer, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Die Weichen dafür wurden mit den dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) gestellt.
Zur Vorbereitung dieser Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen hat der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) erarbeitet. Die Richtlinie vom 27.09.2017 in der Fassung vom 27.11.2017 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Neu eingeführt wurde eine jährliche Regelprüfung bei Pflegediensten, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) erbringen und die nicht von den Qualitätsprüfungen nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) erreicht werden.
Zur vollständigen Meldung auf der Internetseite des MDS.