Der GKV-Spitzenverband hat am 2. Juli die erneuerte Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation (BGA) erlassen, die er gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und der MDK-Gemeinschaft erarbeitet hat. Die neue BGA löst damit die bisherige Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation ab.
Die Aktualisierungen ergeben sich insbesondere aus der Neufassung des SGB IX Teil 1 (Bundesteilhabegesetz). Das Kapitel Geriatrische Rehabilitation wurde vollständig überarbeitet. Zudem wurde das Alter für Kinder, die von Erwachsenen bei einer rehabilitativen Maßnahme begleitet werden können, von acht auf zwölf Jahre hochgesetzt. Auch die Dauer rehabilitativer Lesitungen bei Abhängigkeitserkrankungen wird durch eine neue Systematik bestimmt.
Mehr zur Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation auf der Internetseite des MDS.