Das Qualitätssicherungsverfahren (QS) umfasst vier Prüfinstrumente: MD-übergreifende Audits, schriftliche Befragungen der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen, Plausibilitätsprüfung der Prüfberichte und externe Prozessaudits.
Die Auswertung zeigt, dass eine bundesweit einheitliche Anwendung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit hoher Güte und großer Verantwortung stattfindet: Die Übereinstimmung zwischen den Beurteilungen der auditierten Prüfer und denen der Auditoren liegt für alle MD-übergreifenden Audits bei 95,6 Prozent.
Die Prüferinnen und Prüfer von MD und PKV-Prüfdienst leisten auch in den Augen der Pflegeeinrichtungen sehr gute Arbeit: Sie gehen sensibel und respektvoll mit den Pflegebedürftigen und den Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen um. Verbesserungswünsche beziehen sich in erster Linie auf Aspekte, die nicht im Handlungsspielraum der MD und des PKV-Prüfdienstes liegen (z.B. Aufwand für die Prüfung). ...